Einigkeit beim Schutz von Whistleblowern

Deutscher Bundestag

Im April 2023 sollte das (im Dezember 2022 verabschiedete) Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden. Da es nicht die erforderliche Mehrheit bekam, wurde ein Kompromiss geschlossen. Dieser enthält Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise sowie zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes. Bildquelle: betexion / pixabay.com

Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet (der VFF berichtete). Dieses sollte ursprünglich im April 2023 umgesetzt werden, fand aber in der Länderkammer, im Bundesrat, nicht die erforderliche Mehrheit. Der Kompromiss, der daraufhin geschlossen wurde, enthält Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise sowie zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes. Diesem Kompromiss stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 11. Mai 2023 zu.

Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband hatte den Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet. Beim Schutz von Unternehmensgeheimnissen sowie der Verhinderung und Aufdeckung von rechtswidrigem Verhalten komme Führungskräften eine besondere Verantwortung zu. Aus Sicht der ULA war es überfällig, dass auch hierzulande ein verlässlicher Rechtsrahmen für so genannte Whistleblower geschaffen wurde. Ergänzend hatte sich unser Dachverband für die verpflichtende Einrichtung eines anonymen Meldeweges ausgesprochen. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten. Aus Sicht der Führungskräfteverbände muss sich das neue Regelwerk nun in der Praxis bewähren.

Mehr dazu lesen Sie in der Juni-Ausgabe der ULA-Nachrichten.

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