Mit Corona-Erkrankung zur Arbeit: Welche Handhabe haben Arbeitgeber?

Arbeitnehmer dürfen nach dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung seit dem 02.02.2023 trotz einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz erscheinen. Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Beschäftigte haben, zeigt der neue VFF-Podcast auf. Quelle: Engin Akyurt / pixabay.com

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 01. Oktober 2022 ist am 02. Februar 2023 außer Kraft getreten, obwohl sie eigentlich bis zum 07. April dieses Jahres gelten sollte. Der Grund: Mit der Abnahme der Häufigkeit und der Schwere der Infektionen mit dem Coronavirus, allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung sind verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Infektionsschutz nur noch wenig sinnvoll. Sie haben an Bedeutung verloren und der eigenverantwortliche Selbstschutz ist in den Vordergrund getreten. Der wohl umstrittenste Punkt ist, dass positiv Getestete sich nicht mehr in Quarantäne begeben müssen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in diesem Fall nur empfohlen wird. Übertragen auf das Arbeitsleben bedeutet dies, dass Arbeitnehmer trotz einer akuten Corona-Erkrankung bei der Arbeit erscheinen dürfen. Welche Handhabe Arbeitgeber haben und welche Rechte und Pflichten sich für Arbeitnehmer ergeben, legt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, im aktuellen VFF-Podcast dar. Hier geht es zum aktuellen Audiobeitrag.

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