Neue EU-Richtlinie: Die Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte ist da

Frauenquote

In der EU müssen börsennotierte Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 strenge Frauenquoten in Führungsetagen einhalten. Bildquelle: Gerd Altmann / pixabay.com

Seit Anfang Juni 2022 ist klar: Börsennotierte Unternehmen in der EU müssen ab dem 30. Juni 2026 strenge Frauenquoten in Führungsetagen einhalten. Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission sowie der Rat der Europäischen Union einigten sich auf eine Richtlinie, nach der mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen besetzt sein sollen. Alternativ müssen Frauen mindestens ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand zusammen ausmachen. Derzeit liegt der Frauenanateil in Aufsichtsräten in der Europäischen Union bei 30,6 Prozent. Vorstände sind dagegen nur zu 8,5 Prozent weiblich besetzt. Die EU-weite Regelung zur Frauenquote tritt anderthalb Jahre früher in Kraft als zuletzt vorgesehen.

Europäische Vorreiter waren Frankreich, Deutschland und Italien, die seit 2010 Vorgaben zur Frauenquote auf nationaler Ebene eingeführt haben. Seitdem steigt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der EU. Frankreich erfüllt allerdings als einziges Land in der Europäischen Union mit einer Frauenquote von 45 Prozent die Vorgaben. Halten Unternehmen die Richtlinie nicht ein, soll es Sanktionen wie Geldstrafen oder die gerichtliche Aufhebung der Ernennung von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern geben.

Wie sieht aber die praktische Umsetzung aus? Unternehmen müssen einmal jährlich den Frauenanteil in Aufsichts- und Führungsgremien veröffentlichen und offenlegen, wie sie die Frauenquote erreichen wollen, wenn die Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Zudem müssen Firmen ihre Auswahlkriterien offen darlegen, um zu gewährleisten, dass die qualifiziertesten Personen in Aufsichtsrat oder Vorstand bestellt werden.

Eine Ausweitung der Richtlinie auf nicht börsennotierte Unternehmen ist möglich, wobei dies hierzulande keine Auswirkungen hätte, da in Deutschland mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) bereits entsprechende Maßnahmen gelten.

Weitere Informationen finden Sie unter Bis 2026: EU plant Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten - WELT oder FidAR e.V. – Die Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte: Die EU Führungspositionen Richtlinie kommt!

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