Das Arbeitsgericht Hamburg wies diesen Antrag des Betriebsrats zurück. Dieser habe kein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von KI, weil ChatGPT über den Webbrowser aufgerufen wurde und dies bereits durch eine Konzernbetriebsvereinbarung geregelt war. Bildquelle: pixabay.com

„Eine zutreffende Entscheidung“, kommentiert Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16.01.2024. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Nutzung generativer KI-Systeme wie ChatGPT erlaubt. Der Betriebsrat verlangte vor dem Arbeitsgericht, diese Nutzung zu untersagen. Er sah seine Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz verletzt, weil es sich bei der Nutzungserlaubnis und den Vorgaben zur Nutzung der Systeme seiner Ansicht nach um Regelungen zur Ordnung im Betrieb und die Einführung einer technischen Einrichtung zur Überwachung der Mitarbeiter gehandelt habe.

Das Arbeitsgericht Hamburg wies den Antrag des Betriebsrats zurück. Dieser habe kein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von KI, weil die Systeme nicht auf den Rechnern des Arbeitgebers installiert, sondern über den Webbrowser aufgerufen wurden. Deren Nutzung war bereits durch eine Konzernbetriebsvereinbarung geregelt.

Dur…

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Wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu. Bildquelle: Firmbee / pixabay.com

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt.

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber aus der Automobilbranche seinen Beschäftigten die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit verboten, um ein zügiges und konzentriertes Arbeiten der Arbeitnehmer sicherzustellen. Der Betriebsrat wandte sich vor dem Arbeitsgericht gegen das Verbot. Die Begründung: Es seien auch Zeiträume erfasst, in denen es aus betrieblichen Gründen zu Arbeitsunterbrechungen kommen könne. Die Maßnahme gehe über das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinaus und betreffe das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, somit sei diese aus Sicht des Betriebsrates mitbestimmungspflichtig gewesen. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht lehnten den Antrag ab. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 17.…

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Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt im aktuellen VFF-Podcast wichtige Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bildquelle: Michael Schwarzenberger / pixabay.com

Erkrankt ein Arbeitnehmer und meldet er sich unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei seinem Arbeitgeber krank, bezieht er sein Gehalt bis zu sechs Wochen weiter, ohne dass er Einbußen hinnehmen muss. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz reicht die Vorlage einer sogenannten AU-Bescheinigung aus. Denn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert.

Was aber gilt, wenn der Arbeitgeber trotz vom Arzt ausgestellter Bescheinigung berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat? Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt im folgenden Interview wichtige Fragen hierzu, erläutert zudem einen Präzedenzfall, bei dem der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert wurde und gibt Tipps, was Arbeitnehmer wie Arbeitgeber hierbei beachten sollten.

Hier geht’s zum Podcast.

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