BAG-Urteil: keine Entfristung des Arbeitsvertrags trotz Betriebsratsmitgliedschaft
„Der Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern geht nicht so weit, dass aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter wird“, erklärt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Auch bei zwischenzeitlicher Wahl in den Betriebsrat endet ein befristetes Arbeitsverhältnis demnach mit Ablauf der Befristung.
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber zunächst einen befristeten Vertrag mit einem Mitarbeitenden geschlossen und diesen einmal verlängert. Kurz darauf wurde dieser in den Betriebsrat gewählt. Als der Vertrag auslief, erhielt der überwiegende Teil der vergleichbar Beschäftigten ein Angebot für einen unbefristeten Anschlussvertrag – das Betriebsratsmitglied aber nicht. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin auf Entfristung, da er deren Ausbleiben auf seine Rolle im Betriebsrat zurückführte.
Arbeits- und Landesarbeitsgericht lehnten die Klage ab: Ein Betriebsratsmitglied dürfe zwar wegen seines Amtes nicht benachteiligt werden, der Arbeitgeber müsse aber einem Mitarbeiter keinen Folgevertrag anbieten, wenn er dafür sachliche Gründe habe. Der Arbeitnehmende konnte wiederum nicht nachweisen, dass seine Nichtübernahme mit seiner Betriebsratstätigkeit zusammenhing.
Das BAG bestätigte diese Rechtsauffassung mit seinem Urteil vom 18. Juni 2025.