Betriebsrenten stärken: Fairness statt Doppelverbeitragung
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) will die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) auf eine breitere Basis stellen. Der Neustart des Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der Legislaturperiode ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass die Politik die Bedeutung der bAV für Altersvorsorge und Fachkräftesicherung erkannt hat. Die ULA – Deutscher Führungskräfteverband begrüßt diesen Schritt, warnt jedoch zugleich: Ohne grundlegende Nachbesserungen bleibt das Ziel einer attraktiven und zukunftsfähigen bAV verfehlt.
Denn entscheidende Probleme bestehen fort. Dazu zählen die komplizierte Ausgestaltung von Abfindungsoptionen und Beitragstransfers, die fortdauernde Bürokratie etwa durch das Schriftformerfordernis sowie die unzureichende steuer- und beitragsrechtliche Flankierung neuer Modelle. Vor allem aber schmälert die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten die Akzeptanz und Attraktivität der betrieblichen Vorsorge erheblich.
Die ULA fordert daher, das Sozialpartnermodell konsequent zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen, steuer- und beitragsrechtliche Rahmenbedingungen fair zu gestalten und vor allem die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Führungskräfte sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – für wirtschaftliche Stabilität, Transformation und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch dafür braucht es Rahmenbedingungen, die planbar und fair sind. Die betriebliche Altersversorgung kann und muss ein starkes Fundament der Altersvorsorge bleiben – wenn sie nicht durch unnötige Belastungen ausgehöhlt wird.
Die vollständige Stellungnahme lesen Sie auf der Website der ULA – Deutscher Führungskräfteverband.