Betriebsrenten unter Druck: Wann Unternehmen Anpassungen reduzieren dürfen
Die Anpassung von Betriebsrenten gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflichten von Unternehmen – und ist zugleich rechtlich komplex. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang Renten an die Kaufkraftentwicklung anzupassen sind. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 25. Oktober 2025 die hierfür maßgeblichen Kriterien weiter konkretisiert.
Ausgangspunkt der Prüfung ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Maßgeblicher Prüfzeitraum sind die letzten drei Jahre vor dem jeweiligen Anpassungsstichtag. Auf dieser Grundlage trifft der Arbeitgeber eine Prognoseentscheidung, die ihm einen rechtlich anerkannten Ermessensspielraum eröffnet.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Betriebsrentner eine vollständige Anpassung seiner Rente an den Kaufkraftverlust verlangt. Das Unternehmen verwies hingegen auf eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung in den relevanten Geschäftsjahren und nahm lediglich eine geringere, freiwillige Anpassung vor. Die Gerichte bestätigten dieses Vorgehen – zuletzt das Bundesarbeitsgericht. Zentral für die Entscheidung ist das sogenannte Stichtagsprinzip. Für die rechtliche Bewertung kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Anpassungsentscheidung an. Entwicklungen nach diesem Stichtag bleiben grundsätzlich außer Betracht – selbst dann, wenn sich die wirtschaftliche Lage im Nachhinein deutlich verbessert.
„Maßgeblich ist die wirtschaftliche Situation im relevanten Prüfzeitraum vor dem Anpassungsstichtag. Spätere Entwicklungen bleiben außer Betracht, sofern sie zu diesem Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersehbar waren“, erläutert VFF-Rechtsexperte Gerhard Kronisch. Damit konkretisiert das Gericht zugleich die Anforderungen an die unternehmerische Prognose. Diese muss auf einer tragfähigen und nachvollziehbaren Grundlage beruhen. Gleichzeitig stellt das Urteil klar, dass Unternehmen ihre Entscheidung nicht an einer rückblickenden Betrachtung messen lassen müssen.
Für die Praxis bedeutet dies: Die Anpassung von Betriebsrenten ist eine rechtlich strukturierte Abwägungsentscheidung, bei der wirtschaftliche Kennzahlen und Prognoseelemente eng miteinander verzahnt sind. Für Betriebsrentnerinnen und -rentner hängt die Erfolgsaussicht rechtlicher Schritte maßgeblich davon ab, ob die zugrunde liegende wirtschaftliche Einschätzung des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt angreifbar ist.
Der VFF unterstützt seine Mitglieder und Sprecherausschüsse mit umfassender arbeitsrechtlicher Expertise – von der rechtlichen Einordnung über die Prüfung von Vereinbarungen bis hin zur Begleitung von Verhandlungen mit Arbeitgebern. Gerade bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und der Anpassung von Betriebsrenten bietet dies eine wichtige Grundlage für fundierte Entscheidungen.
Weitere Details zum Urteil finden Sie im Beitrag „BAG zur Anpassung von Betriebsrenten: Verringerung bei unsicherer wirtschaftlicher Lage zulässig“ im VAA Magazin (Februar 2026).