Das war die VFF-Mitgliederversammlung 2026: Neuer Vorstand gewählt und Rechtsschutzrichtlinie präzisiert
Bei der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung des VFF am 28. April 2026 standen neben der Entlastung des bisherigen Vorstands vor allem die Neuwahlen des Vorstands und eine Anpassung der Rechtsschutzrichtlinie im Vordergrund.
Als 1. Vorsitzende wurde Susanne Schebel bestätigt, 2. Vorsitzender ist das bisherige kooptierte Vorstandsmitglied Dr. Benjamin Koch, der auf Stefanie Kreusel folgt. Neu dabei sind Christian Hulsman, Senior Vice President Performance & Excellence im Procurement der Uniper SE und Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses der Uniper SE, der als Schatzmeister auf Gerhard Kronisch folgt, und Christoph Hollmann, Vice President Corporate Public Affairs bei der DHL Group und Vorsitzender des Konzern- und Unternehmenssprecherausschusses der DHL Group. Als Kassenprüfer wurde Dr. Rüdiger Janert wiedergewählt. „Wir danken den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Stefanie Kreusel, Gerhard Kronisch, Klaus Gnatzig und Jörg von Dosky für ihr großes, langjähriges Engagement“, erklärt Susanne Schebel. Gerhard Kronisch wird dem VFF als Berater und Rechtsexperte erhalten bleiben.
Präzisierung der Rechtsschutzrichtlinie
Die Satzungsänderung respektive die Änderung der Rechtsschutzrichtlinie, die der Vorstand vorgeschlagen hatte, wurde intensiv diskutiert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vertretungsfälle von VFF-Mitgliedern vor Gericht sind die Ausgaben des VFF stark gestiegen. Aufgrund der Kündigungswellen in vielen Unternehmen ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Die Kosten für diese Rechtsschutzleistungen könnten den VFF mittelfristig in eine finanzielle Schieflage bringen. Der Vorstand des VFF hatte ursprünglich vorgeschlagen, den gerichtlichen Rechtsschutz im Sinne einer Stabilisierung der Mitgliedsbeiträge, die ansonsten hätten angehoben werden müssen, aus den Leistungen des VFF zu streichen und stattdessen eine Rechtsschutzversicherung zu vergünstigten Konditionen anzubieten. Dies wäre insofern gerechtfertigt gewesen, als dass die Mitglieder dem Verband vorrangig wegen der Rechtsberatung beitreten, die im Rahmen einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung gerade nicht abgedeckt ist. Auf Anregung der Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass der VFF weiterhin Rechtsschutz gewährt, allerdings begrenzt auf die erste Instanz.