Die Rolle der Leitenden Angestellten in der Arbeitswelt von morgen
Leitende Angestellte bleiben auch in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt eine zentrale Figur. Ihre besondere arbeitsrechtliche Stellung hat eine lange Tradition und wird auch künftig Bestand haben. Gleichzeitig verändern neue Arbeitsmodelle, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz die Anforderungen an Führung und Verantwortung grundlegend.
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, konstatiert in seinem Gastbeitrag in den ULA-Nachrichten, dass daher traditionelle Merkmale wie die weitgehende Selbstbestimmung der Arbeitszeit oder die besondere Stellung im Mitbestimmungsrecht vor dem Hintergrund moderner Arbeitsformen neu gedacht werden müssen. Flexible Arbeitsmodelle und hochqualifizierte Expertenrollen führen dazu, dass sich die Grenzen zwischen Führungskräften und Spezialisten zunehmend verschieben.
Auch die Mitbestimmung stehe vor neuen Herausforderungen. Während betriebliche Mitbestimmungsrechte kontinuierlich weiterentwickelt werden, bestehe bei den Regelungen für Leitende Angestellte Anpassungsbedarf, um den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden zu können.
Zugleich verändere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Führungsarbeit. Digitale Systeme würden Entscheidungen künftig stärker unterstützen, die Verantwortung für Führung und Personalentscheidungen bliebe jedoch beim Menschen. Die Frage nach dem richtigen Zusammenspiel von Technologie und menschlicher Verantwortung werde dabei zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die Zukunft des Leitenden Angestellten liegt daher Thüsing zufolge nicht im Bewahren bestehender Strukturen, sondern in der Fähigkeit, Wandel aktiv zu gestalten. Wer sich weiterentwickelt, bleibt auch künftig seiner besonderen Rolle treu.
Den ausführlichen Artikel von Prof. Dr. Gregor Thüsing finden Sie in der Jubiläumsausgabe der ULA-Nachrichten.