Fristlose Kündigung: Unverzügliche Anhörung auch im Urlaub
Wenn ein schwerwiegender Verdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, wie hier im konkreten Fall wegen sexueller Belästigung, muss der Arbeitgeber ihn auch während seines Urlaubs unverzüglich anhören. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 12. Dezember 2024, Az. 12 Sa 25/24) hat entschieden, dass die Zwei-Wochen-Frist für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung nur dann eingehalten werden kann, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig kontaktiert und anhört – auch im Urlaub.
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 2. März 2006, Az. 2 AZR 46/05) muss die Anhörung grundsätzlich innerhalb einer Woche erfolgen und innerhalb von zwei Wochen (§ 626 Abs. 2 BGB) abgeschlossen sein. Wird die Anhörung zu spät durchgeführt, zum Beispiel erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub, ist die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist unwirksam. Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter sofort im Urlaub kontaktieren muss, um die Frist zu wahren. Ein Aufschub bis zur Rückkehr ist nur dann zulässig, wenn besondere Umstände vorliegen, was in der Regel bei Urlaub nicht der Fall ist.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellte jetzt klar, dass ein Hinausschieben der Anhörung bis nach der Rückkehr aus dem Urlaub unzulässig ist. Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch im Urlaub unverzüglich schriftlich oder telefonisch kontaktieren muss, um die Vorwürfe zu klären. Nur so kann die Kündigung rechtssicher erfolgen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zog auch Parallelen zu Urteilen bei Arbeitsunfähigkeit, wonach der Arbeitgeber auch während einer Krankheitsphase den Kontakt suchen muss. Die Argumentation, dass der Erholungszweck des Urlaubs eine Kontaktaufnahme verbietet, lehnte das Gericht ab. Vielmehr soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich zeitnah zu äußern und sich zu entlasten.
Für Führungskräfte bedeutet das: Bei schwerwiegenden Vorwürfen sollten Sie den Mitarbeiter sofort während seines Urlaubs kontaktieren, um die Frist zu wahren und die Rechtssicherheit der Kündigung zu gewährleisten. Verzögerungen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam wird. Schnelles Handeln ist also entscheidend, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
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