Kündigungsschutz muss verlässlich bleiben: ULA warnt vor Folgen der Aufweichung
Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband, unter dem sich 14 Fach- und Führungskräfteverbände in Deutschland organisieren, lehnt eine geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Besserverdiener ab. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD plant, diesen bereits zu Beginn des kommenden Jahres für Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auszuhebeln. Die ULA warnt, dass eine solch pauschale Schwelle hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte in nahezu allen Branchen betreffen würde, also solche Beschäftigte, die in besonderem Maße Verantwortung für Entscheidungsprozesse in Unternehmen tragen und damit zentral für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsstandortes sind. Darunter leide die Innovationskraft der Unternehmen sowie die Arbeitsmarktdynamik. Ohnehin schon geforderte Regionen würden durch eine drohende Abwanderung hochqualifizierter Spezialisten weiter geschwächt. Die ULA äußert hier verfassungsrechtliche Bedenken: Mache man den Kündigungsschutz von der Verdienstgrenze abhängig, könnte dies gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitsnehmers (Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) sowie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen.
Empfehlung: Keine übereilte Regelung, sondern durchdachter, partnerschaftlicher Prozess.
Während mehr Sicherheit durch Kündigungsschutz für hochqualifizierte Entscheidungsträger notwendig ist, um riskantere, innovative Entscheidungen treffen und dadurch wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern zu können, führt die Aufweichung dagegen zu Massenentlassungen, verlagert Kosten und Kündigungsrisiken auf die Sozialversicherungen und führt zu einer Mehrbelastung der Arbeitsgerichte.
Statt einer Entfesselung über Gehaltsgrenzen fordert die ULA daher eine ganzheitliche Standortpolitik: verlässliche Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau, Infrastruktur und klare, langfristige Strategien für Wachstum und Innovation.
Die klare Handlungsempfehlung: keine Änderung des Kündigungsschutzes zum genannten Termin. Stattdessen eine mehrjährige, kooperative Reformagenda mit Fokus auf Innovationsförderung, qualifizierte Weiterbildung und eine verlässliche Arbeitsmarktdynamik nach dem Vorbild des dänischen Flexicurity-Modells.