Sprecherausschüsse – Interessenvertretung für Leitende Angestellte
Mit dem Inkrafttreten des Sprecherausschussgesetzes (SprAuG) am 1. Januar 1989 erhielten Leitende Angestellte erstmals eine gesetzlich verankerte Interessenvertretung. Dem voraus gingen jahrzehntelange Bemühungen, insbesondere durch unseren Dachverband ULA Deutscher Führungskräfteverband, die besonderen Belange von Führungskräften und Leitenden Angestellten auf betrieblicher Ebene wirksam zu vertreten.
Bereits in den 1970er Jahren entstanden in zahlreichen Unternehmen freiwillige Sprecherausschüsse. Eine gesetzliche Grundlage fehlte jedoch lange Zeit, da die Stellung Leitender Angestellter zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rechtlich und politisch umstritten war. Erst Ende 1988 verabschiedete der Gesetzgeber das Sprecherausschussgesetz und schuf damit ein eigenständiges Vertretungsorgan für Leitende Angestellte.
Rechte und Pflichten des Sprecherausschusses
Der Sprecherausschuss vertritt die kollektiven Interessen der Leitenden Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber und unterstützt diese auf Wunsch auch in individuellen Angelegenheiten. Im Unterschied zum Betriebsrat verfügt er nicht über Mitbestimmungsrechte, sondern über umfassende Mitwirkungsrechte, insbesondere in Form von Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechten.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Mitwirkung bei Fragen der Vergütung und Gehaltsgestaltung, die Förderung der Gleichbehandlung sowie die Beratung bei Veränderungen von Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Sprecherausschuss frühzeitig über geplante Betriebsänderungen zu informieren und mit ihm über mögliche Auswirkungen auf Leitende Angestellte zu beraten.
Heute sind Sprecherausschüsse in vielen Unternehmen fest etabliert. Sie haben sich als kompetente und verlässliche Partner für Arbeitgeber, Betriebsräte und Leitende Angestellte bewährt und leisten einen wichtigen Beitrag zur konstruktiven Zusammenarbeit sowie zur Wahrung der Interessen von Führungskräften.
Den ausführlichen Artikel von Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, finden Sie hier.