VFF-Podcast: „Einen Karnevalsbonus gibt es nicht“
„Einen Karnevalsbonus gibt es nicht“, erklärt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, im aktuellen VFF-Podcast. Wer in der jecken Zeit gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt, kann sich trotz des närrischen Ausnahmezustands, der insbesondere im Rheinland herrscht, eine Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung einhandeln.
Um mit arbeitsrechtlichen Fehlannahmen rund um die fünfte Jahreszeit aufzuräumen, erläutert der VFF-Rechtsexperte unter anderem, wie es an Weiberfastnacht und Rosenmontag hinsichtlich der Arbeitspflicht von Arbeitnehmenden ausschaut, welche Regelungen hinsichtlich des Alkoholkonsums am Arbeitsplatz während der Karnevalstage gelten oder was für die Entgeltfortzahlung im selbst verschuldeten Krankheitsfall gilt. Entgegen des weit verbreiteten Irrglaubens sind Weiberfastnacht und Rosenmontag keine Feier- oder Brauchtumstage – es besteht also per se eine Arbeitspflicht an diesen Tagen.
Der VFF, dessen Geschäftsstelle mitten in der Kölner Innenstadt ansässig ist, ist übrigens an Weiberfastnacht bis mittags für Sie da und schließt nur am Rosenmontag seine Pforten, da der Karnevalsumzug direkt an diesen vorbeizieht.