Schuldenbremse – Stabilitätsanker oder Wachstumsbremse?

In den ULA-Nachrichten liefern Gitta Connemann und Michael Schrodi Pro- und Contra-Argumente für und gegen die Schuldenbremse. Bildquelle: Steve Buissinne / pixabay.com

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen von Krediten ausgeglichen werden müssen. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 widmet 60 Milliarden Euro bestehender Kreditermächtigungen zugunsten des Klima- und Transformationsfonds durch die Ampel um. Dies ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Die Entscheidung des Gerichts war Auslöser einer Haushaltskrise und breiten Debatte. Gitta Connemann, Bundesvorsitzende Mittelstand- und Wirtschafsunion und Mitglied des Deutschen Bundestages, und Michael Schrodi, Mitglied des Deutschen Bundestages und Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, liefern in den ULA-Nachrichten 02/2024 Pro- und Contra-Argumente für und gegen die Schuldenbremse.

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