Ein Arbeitgeber darf einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer auf dessen Privatgrundstück ohne hinreichende Verdachtsmomente nicht beobachten und filmen lassen. Bildquelle: Robert Owen-Wahl / pixabay.com

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer auf dessen Privatgrundstück ohne hinreichende Verdachtsmomente nicht beobachten und filmen lassen.

Im konkreten Fall war ein als Betontechnologe beschäftigter Arbeitnehmer mehr als ein Jahr krankgeschrieben. Der Arbeitgeber hatte Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit und ließ ihn bei Tätigkeiten auf seinem Hausgrundstück von einem Privatdetektiv beobachten. Durch ein Loch in der Hecke entstanden so Aufzeichnungen, die den Arbeitnehmer beim Pflastern einer Terrasse und dem Bau einer Gartenmauer zeigten. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Die Begründung: Der Arbeitnehmer habe schwere körperliche Arbeiten verrichtet und somit die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, sich zumindest aber genesungswidrig verhalten.

Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Er sei seinem Schwiegersohn…

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Arbeitszeitgesetz

Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt im neuen Podcast-Interview, was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Referentenentwurf vom 18. April zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergibt. Bildquelle: Susanne Plank / pixabay.com

Seit dem 18. April liegt der ursprünglich für das erste Quartal dieses Jahres angekündigte Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser konkretisiert nun die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022, die seitdem viele Fragen aufgeworfen hat - insbesondere in Bezug auf die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit. Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt im neuen Podcast-Interview, was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Referentenentwurf ergibt. Der VFF-Rechtsexperte klärt darüber hinaus wichtige Fragen in Bezug auf die Vertrauensarbeitszeit, zu der Herausnahme der Leitenden Angestellten, die nach wie vor von der Arbeitszeiterfassung befreit sind, welche Fristen für die Umsetzung gelten und welche Konsequenzen drohen, wenn die Aufzeichnungspflicht missachtet wird. Hier geht's zum Audiobeitrag.

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Urteil

Die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats darf nicht verringert werden, wenn eine Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt wird. Bildquelle: pixabay.com

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.10.2022 ist klar: Die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats darf nicht verringert werden, wenn eine Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt wird.

Konkret hatten sich die Gewerkschaften IG Metall und ver.di im Zuge der Umwandlung von SAP von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine europäische Aktiengesellschaft an das Bundesarbeitsgericht (BAG) gewandt. Die Regelungen für die Modalitäten der Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat sahen vor, dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 18 auf zwölf verringert werden und die Gewerkschaften weiterhin Kandidaten für einen Teil der sechs Sitze der Arbeitnehmervertreter vorschlagen können. Diese werden jedoch nicht mehr in einem von dem der Wahl der übrigen Arbeitnehmervertreter getrennten Wahlgang gewählt, wodurch nicht mehr sichergestellt ist, dass sich unter den Vertretern der…

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