Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer auf dessen Privatgrundstück ohne hinreichende Verdachtsmomente nicht beobachten und filmen lassen.
Im konkreten Fall war ein als Betontechnologe beschäftigter Arbeitnehmer mehr als ein Jahr krankgeschrieben. Der Arbeitgeber hatte Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit und ließ ihn bei Tätigkeiten auf seinem Hausgrundstück von einem Privatdetektiv beobachten. Durch ein Loch in der Hecke entstanden so Aufzeichnungen, die den Arbeitnehmer beim Pflastern einer Terrasse und dem Bau einer Gartenmauer zeigten. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Die Begründung: Der Arbeitnehmer habe schwere körperliche Arbeiten verrichtet und somit die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, sich zumindest aber genesungswidrig verhalten.
Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Er sei seinem Schwiegersohn…
Weiterlesen