Wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu. Bildquelle: Firmbee / pixabay.com

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt.

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber aus der Automobilbranche seinen Beschäftigten die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit verboten, um ein zügiges und konzentriertes Arbeiten der Arbeitnehmer sicherzustellen. Der Betriebsrat wandte sich vor dem Arbeitsgericht gegen das Verbot. Die Begründung: Es seien auch Zeiträume erfasst, in denen es aus betrieblichen Gründen zu Arbeitsunterbrechungen kommen könne. Die Maßnahme gehe über das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinaus und betreffe das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, somit sei diese aus Sicht des Betriebsrates mitbestimmungspflichtig gewesen. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht lehnten den Antrag ab. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 17.…

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Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt im aktuellen VFF-Podcast wichtige Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bildquelle: Michael Schwarzenberger / pixabay.com

Erkrankt ein Arbeitnehmer und meldet er sich unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei seinem Arbeitgeber krank, bezieht er sein Gehalt bis zu sechs Wochen weiter, ohne dass er Einbußen hinnehmen muss. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz reicht die Vorlage einer sogenannten AU-Bescheinigung aus. Denn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert.

Was aber gilt, wenn der Arbeitgeber trotz vom Arzt ausgestellter Bescheinigung berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat? Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt im folgenden Interview wichtige Fragen hierzu, erläutert zudem einen Präzedenzfall, bei dem der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert wurde und gibt Tipps, was Arbeitnehmer wie Arbeitgeber hierbei beachten sollten.

Hier geht’s zum Podcast.

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Existiert eine arbeitsvertragliche Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit, gibt es für Arbeitnehmer kein absolutes Recht auf Unerreichbarkeit nach Feierabend. Bildquelle: Ali-Akber Plabon / pixabay.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Existiert eine arbeitsvertragliche Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit, gibt es für Arbeitnehmer kein absolutes Recht auf Unerreichbarkeit nach Feierabend. 

„Eine absolut richtige Entscheidung, die sich aber nicht verallgemeinern lässt: Im Regelfall gibt es durchaus ein Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit. Ausnahmen gibt es jedoch immer“, bewertet Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Entscheidung. Im konkreten Fall ging es um einen als Rettungssanitäter beschäftigten Arbeitnehmer, der im Schichtmodell tätig war. Unter anderem sah die Verpflichtung vor, kurzfristige Konkretisierungen hinsichtlich Einsatzort und Uhrzeit zu befolgen. Da der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer an einem Tag telefonisch nicht erreichen konnte, um ihm die Schichteinteilung für den kommenden Tag mitzuteilen, sandte er ihm eine SMS innerhalb der betrieblich geregelten Frist. Arbeitsbeginn wäre am kommenden Tag…

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