Die neuste Ausgabe der ULA-Nachrichten für Führungskräfte mit aktuellen Themen aus Wirtschaft, Politik und Recht ist da!

Folgende Schwerpunkte werden verhandelt:

  • Führung: Leadership und Mitbestimmung passen zusammen
  • Notizen aus Berlin: Dialog mit Politik und Schwerpunktsetzung
  • Gastbeitrag von Dr. Helge Lach: Gefahr durch zu viel Staat
  • Equal Pay: Uta Zech beleuchtet Kulturbetrieb
  • Pro und contra: Debatte um die Lieferkette
  • Sozialwahl: Bedeutung der Sozialparlamente
  • Weiterbildung: Aktuelle Seminare des Führungskräfte Instituts
  • Terminvorschau: Führungskräftetag 2023

Die aktuelle Ausgabe der ULA-Nachrichten finden Sie hier.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten und bietet rechtliche Sicherheit für Beschäftigte und Betriebe auch auf nationaler Ebene. Bildquelle: Yvette W / pixabay.com

Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Es wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten und unmittelbar gelten. Grundlage ist die EU-Richtlinie, die die Führungskräfteverbände über ihren europäischen Dachverband CEC European Managers in Zusammenarbeit mit Eurocadres, den Führungskräften des Europäischen Gewerkschaftsbundes, angestoßen haben.

Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband begleitete die Richtlinie seit 2012 und setzte sich dabei erfolgreich für mehr Schutz für Hinweisgeber ein. Denn Führungskräfte tragen sowohl beim Schutz von Unternehmensgeheimnissen als auch der Verhinderung und Aufdeckung von rechtswidrigem Verhalten eine besondere Verantwortung. Die ULA begrüßt das grundsätzliche Ziel, mit dem Hinweisgeberschutzgesetz rechtliche Sicherheit für Beschäftigte und Betriebe auch auf nationaler Ebene zu schaffen. Entscheidend für den Erfolg der Umsetzung wird es sein, keine Kultur des Misstrauens gegenüber…

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Seit Beginn des Jahres 2023 können Rentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass sie befürchten müssen, dass ihre gesetzliche Rente gekürzt wird. Bildquelle: Alexa / pixabay.com

Rentner können seit Beginn des Jahres 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne, dass sie Kürzungen der gesetzlichen Rente befürchten müssen. Der Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember 2022 beschlossen, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos gestrichen wird. So trat das 8. SGB IV-Änderungsgesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft. Hintergrund sind die Überlegungen der Ampelkoalition, nach denen der Rentenzugang flexibilisiert, die Erwerbsquote Älterer gesteigert und die Verwaltung vereinfacht werden sollen.

Gehen Frührentner bei Bezug ihrer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters oder beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt.

Bei Erwerbsminderungsrenten steigen die…

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Verband Fach- und Führungskräfte e.V. (VFF)

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