Seit Beginn des Jahres 2023 können Rentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass sie befürchten müssen, dass ihre gesetzliche Rente gekürzt wird.
Bildquelle: Alexa / pixabay.com
Rentner können seit Beginn des Jahres 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne, dass sie Kürzungen der gesetzlichen Rente befürchten müssen. Der Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember 2022 beschlossen, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos gestrichen wird. So trat das 8. SGB IV-Änderungsgesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft. Hintergrund sind die Überlegungen der Ampelkoalition, nach denen der Rentenzugang flexibilisiert, die Erwerbsquote Älterer gesteigert und die Verwaltung vereinfacht werden sollen.
Gehen Frührentner bei Bezug ihrer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters oder beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt.
Bei Erwerbsminderungsrenten steigen die…
Weiterlesen